Busse für alle Zwecke

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen

  1. Die Gesellschaft ist durch die Verträge über Lieferungen, Spezifizierungen usw. nur dann gebunden, wenn sie schriftlich verfasst wurden. Weil die Gesellschaft ausschließlich mit den Informationen gebunden ist, die im vorliegenden unseren Angebot enthalten sind, werden die Spezifizierungen, Fristen und Zahlungsbedingungen, Verkaufsfristen und Verkaufsbedingungen im Gegenfall obligatorisch. Ziffer 5 wird berücksichtigt.
  2. Wenn im Preisangebot usw. nicht ausdrücklich anders angegeben wurde, wird angenommen, dass unsere Preise immer ab Werk (EXW), ohne Verpackung oder Schutz der Sendung gelten, mit der Ausnahme von Transportkosten, Versicherung für die Transportdauer, Montage usw.
  3. Die Gesellschaft haftet für die gelieferten Komponente oder Systemfunktionen nur dann, wenn sie ordnungsgemäß als getrennte Produkte oder Systeme bestellt waren. Die Gesellschaft haftet nicht für Störungen der Komponente, die in nicht genehmigten Verbindungen angewandt waren.
  4. Alle von der Gesellschaft gelieferten Materialien, Anregungen, Zeichnungen, darunter die Entwürfe von Dienstleistungen, Materialien usw. bleiben im Eigentum der Gesellschaft und dürfen nicht an Dritte ohne schriftliches Einverständnis weitergegeben werden, wobei als die Dritten alle anderen Personen als Kunde und Mitarbeiter in seiner Abteilung gelten.
  5. Die Gesellschaft Belt sich das Recht zu Verzögerungen vor, die durch Streik, Sperrung, Krieg und/oder ein anderes Ereignis, das auf die höchste Gewalt zurückzuführen ist, verursacht war, sowie auch aufgrund der mangelnden Lieferungen von Lieferanten, die das gleiche oder ähnliche Thema aufgenommen haben.
  6. Etwaige Mängelrügen von Komponenten, Systeme usw. sind der Gesellschaft schriftlich, in möglichst kurzer Zeit mitgeteilt werden. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Verbrauch, Installation, unsachgemäße und falsche Bedienung und/oder Wartung oder deren Folgen verursacht wurde. Man muss immer die übergebenen Anweisungen oder andere offizielle Dokumente der Gesellschaft verwenden und sie einhalten. Die weitere Nutzung von Komponenten oder der Teile des Systems, die gerügt waren, erfolgt auf eigene Verantwortung und Risiko des Käufers. Die Gesellschaft deckt nicht die weiteren Schäden des Fahrzeugs, der elektrischen Systeme usw. Im Falle der Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet, die Bedienungsanweisung der Gesellschaft/ des Herstellers zu nutzen.
  7. Haftung allgemein. Die Gesellschaft haftet ausschließlich für Schäden, die am Vermögen des Kunden verursacht waren, wenn beweisen werden kann, dass der Schaden durch die Produktfehler oder Fehler der Mitarbeiter der Gesellschaft verursacht wurde. Die Gesellschaft haftet nicht für den Verlust von Nutzungen oder andere mittelbare Verluste. Die Haftung der Gesellschaft für Vermögensschäden wird 150 000,- DKK nicht überschreiten. Die Gesellschaft haftet für die Schäden, die das Produkt verursachen kann, ausschließlich zwei Jahre lang ab der Übergabe der Ware an den Kunden. Der Käufer ist verpflichtet, der Gesellschaft den Betrag von allen Verbindlichkeiten und Kosten zu übergeben, wenn die Verbindlichkeiten und Kosten das abgesprochene Limit überschreiten.
  8. Im Falle von Unstimmigkeiten/ Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Gesellschaft gilt das Recht der Stadt Kolding und diese Streitigkeiten werden von diesem Gericht entschieden. Die Sprache, die während des Gerichtsverfahrens maßgebend ist, ist Dänisch, und wenn es Urkunden gibt, die in dänischer und einer anderen Sprache verfasst waren, so ist die dänische Fassung maßgebend.

 

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